Was gilt auf Dienstreise als Arbeitszeit?

Welche Zeiten zählen zu Ihrer Arbeitszeit?

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In vielen Branchen sind Dienstreisen mittlerweile ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Doch was macht eigentlich eine Dienstreise aus? Kurz gesagt liegt eine Dienstreise dann vor, wenn Sie als Arbeitnehmer im Auftrag Ihres Arbeitgebers einer Tätigkeit außerhalb Ihrer Arbeitsstätte nachgehen. Der Anlass dafür kann beispielsweise ein Meeting mit einem Kunden oder der Besuch einer Messe sein. Vorsicht: Nicht jeder Auftrag außerhalb des Unternehmensgebäudes ist eine Dienstreise. Entscheidend ist auch eine gewisse Distanz zwischen Unternehmen und Reiseziel.

Dienstreise gleich Arbeitszeit?

Reisen kann eine Belastung sein. Häufig müssen Sie weite Strecken zurücklegen. Dies kann mit Stress einhergehen, beispielsweise im Falle einer Zug- oder Flugverspätung oder bei einem erhöhten Lärmpegel durch Mitreisende. Es ist somit verständlich, wenn Sie sich fragen, ob Sie sich die Dienstreise als Arbeitszeit anrechnen lassen können. Die Antwort lautet: jein. Im Regelfall gelten nur bestimmte Aktivitäten während der Dienstreise als Arbeitszeit.

Dienstreisen innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit

Fallen Dienstreisen in die Arbeitszeit, sind sie ganz normal zu vergüten, selbst, wenn die Dienstreise vor Ende des regulären Arbeitstags abgeschlossen ist. Schließlich ist es in diesem Fall die Sache Ihres Arbeitgebers, dass er Ihr Arbeitsvolumen nicht voll ausnutzt. Für Geschäftsreisen außerhalb der Arbeitszeit gibt es keine einheitliche Regelung. Ob die Dienstreise als Arbeitszeit angerechnet werden kann, ist situationsabhängig. Diesbezügliche Regelungen finden Sie für gewöhnlich in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Übrigens: Arbeitnehmer in hohen Positionen mit dementsprechend üppigem Gehalt haben hier meistens das Nachsehen: Sie bekommen Dienstreisen oft nicht extra bezahlt.

Ist Reisezeit Arbeitszeit?

Eine häufig gestellte Frage bezüglich Dienstreisen und Arbeitszeit, ist, ob sich der Arbeitnehmer die Reisezeit als Arbeitszeit anrechnen lassen kann. Fest steht: Die Anerkennung der Reisezeit als Überstunden oder deren Auszahlung ist prinzipiell möglich. Es müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein:

Zum einen ist entscheidend, mit welchem Transportmittel Sie die Dienstreise zurücklegen. Fahren Sie mit dem Auto, gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit, da Sie sie nicht zur Entspannung nutzen können, sondern sich aufs Autofahren konzentrieren müssen. Vorsicht: Anders liegen die Dinge, falls Sie sich dafür entscheiden, mit dem Auto zu fahren, obwohl es auch andere Transportmöglichkeiten gegeben hätte.

Legen Sie die Reise mit einem anderen Verkehrsmittel zurück, beispielsweise mit dem Flugzeug, hängt die Antwort auf die Frage, ob die Flugzeit Arbeitszeit ist, davon ab, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen aufgetragen hat, die Fahrzeit für Arbeitsangelegenheiten zu nutzen. Darunter fällt zum Beispiel die Vor- oder Nachbereitung eines Meetings. Falls dies nicht der Fall ist und Sie die Reisezeit nach Ihren Wünschen gestalten können, ist die Fahrzeit keine Arbeitszeit.

Während der Dienstreise: Arbeitszeit oder Freizeit?

Haben Sie die Anreise hinter sich gebracht und sind am Zielort angekommen, ist die Frage, was bei der Dienstreise als Arbeitszeit gilt, ganz einfach zu beantworten: Die Zeit, die Sie bei Kundenterminen verbringen oder in andere Aktivitäten investieren, die mit Ihrer Arbeit zu tun haben, gilt als Arbeitszeit. Die Zeit, die Sie hingegen zur Entspannung im Hotel nutzen, oder in der Sie Ihren persönlichen Interessen nachgehen, ist Freizeit. Um die Anerkennung der Dienstreise als Arbeitszeit möglichst einfach zu gestalten, empfiehlt es sich, genau zu dokumentieren, wie Sie Ihre Dienstreise verbracht haben.
Herausgegeben von Megali am 08/11/2018 Copyright : © fotofabrika

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